Jugendreferent Bolko Mörschel
Tel. sonja.schilling@kirchenkreis-siwi.de
Für diesen Sommer erwartet dich eine typische norwegische Ferienanlage mit See.
Draußen gibt es viele Möglichkeiten die freie Zeit zu genießen: eine Kletterwand und ein Trampolin können unter Anleitung genutzt werden. Es gibt ein Volleyballfeld, Basketball, Fußball, Gartenmöbel, Grill, etc. Der See ist 300 m entfernt. Ein Ruderboot kann genutzt werden. Gelände und Umgebung bieten viel Abwechslung für einen anspruchsvollen Gruppenurlaub. Eine weitere, ausgezeichnete Badestelle mit Sprungturm ist in ca. 3km zu finden.
Wir sind in einfach eingerichteten Mehrbettzimmern untergebracht. Die WCs und Duschen befinden sich auf dem Gang. Eine große Terrasse ist ebenso vorhanden wie ein großer Speisesaal und eine Selbstversorger Küche. Die Ferienanlage wurde stilgerecht renoviert, restauriert und zu einem Freizeitheim mit ganz besonderer Atmosphäre umgebaut. Die ruhige Lage des Hauses mit einer wunderschönen Aussicht auf die typische norwegische Natur lädt zur Erholung ein und verspricht seinen Gästen ein unvergessliches Ferienerlebnis.
Zum Thema Nachhaltigkeit
Wir reisen mit einem klimafreundlichen Reisebuss an und bemühen uns vor Ort Nachhaltig zu leben.
Bei der Verpflegung ist es so, das wir Küchenteams einteilen, diese helfen beim auf- und abdecken, bei einfachen Küchenarbeiten und beim spülen. Wir geben Halbpension an, weil wir oft mittags ein Lunchpaket packen und abends warmes Essen anbieten. Das bedeutet ihr seid immer voll verpflegt aber könnt auch das Lunchpaket ablehnen und wenn die Möglichkeit besteht mittags z.B. bei einem Ausflug selbständig für die Verpflegung auf eigene Kosten sorgen.
Weitere Infos werden spätestens beim Vortreffen bekannt gegeben. Bringt eure Fragen dazu mit.
| Verpflegung | Halbpension (inkl. Lunchpaket) |
|---|---|
| Unterbringung | Mehrbettzimmer für bis zu 6 Personen |
| Anreise | Im modernen Reisebus oder Kleinbus |
| Reiseunterlagen | Ausweis |
| Sonstige Leistungen | professionelle Leitung Freizeitprogramm Reisepreissicherung Versicherungen im Rahmen unserer AGB |
Jugendreferent Bolko Mörschel
Tel. sonja.schilling@kirchenkreis-siwi.de
David Becker
Vollverdiener 699,-€
Schüler / Studenten / Azubis 689,-€
Teilnehmer die nicht aus dem Kreisgebiet Siegen Wittgenstein kommen oder eine gewisse Altersgrenze überschritten haben (18 oder 26 Jahre Studenten / Schüler), müssen leider einen erhöhten Freizeitpreis zahlen, da diese Personen nicht bezuschusst werden. Die Zuschussregelungen können erfragt werden.
Sjoeglimt
1870 Örje
Norwegen
In Openstreetmap.org öffnen
In Google Maps öffnen
Ja, bring bitte dreiteilige Bettwäsche mit. Sie kann aber auch gegen eine Leihgebühr von 14 Euro ausgeliehen werden.
Diese Frage können wir gerade noch nicht beantworten.
Diese Möglichkeit besteht. Allerdings bist du bei An- und Abreise nicht über uns versichert und der Reisepreis reduziert sich dadurch leider auch nicht, da wir einen Platz im Bus für dich mit im Angebot gebucht haben. Sprich uns aber bitte vorher über diese Möglichkeit an.
Folgende Erklärung, sowie die AGBs und alle schriftlichen Erklärungen stellen die Teilnahmebedingungen dar. Wenn du damit nicht einverstanden bist, ist eine Teilnahme an der Freizeit nicht möglich. Folgende Erklärung gilt vor allem für die Sorgeberechtigten Personen:
Meine Tochter | mein Sohn ist von mir angewiesen worden, den Anordnungen der Verantwortlichen der Freizeit bzw. des Veranstalters Folge zu leisten. Eine Haftung bei selbstständigen Unternehmungen, die nicht von den Verantwortlichen der Freizeit bzw. des Veranstalters angesetzt sind, übernimmt der | die Erziehungsberechtigte selbst.
Mir ist bekannt, dass meine Tochter | mein Sohn auf meine Kosten nach Hause geschickt werden kann, wenn ihr | sein Verhalten die Freizeitmaßnahme gefährdet oder undurchführbar macht oder wenn sie | er sich durch ihr | sein Verhalten selbst gefährdet.
Ich versichere, dass meine Tochter | mein Sohn an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Mir ist bekannt, dass während der Freizeitmaßnahme die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen des Programmes freie Zeit haben, in der sie selbstständig und ohne direkte Aufsicht unterwegs sein dürfen.
Für abhandengekommene oder verlorene Gegenstände, die Ihrer Tochter |Ihrem Sohn gehören, wird keine Haftung übernommen.
Die Teilnahmebedingungen sowie sämtliche schriftlichen Anschreiben sind Bestandteil dieser Einverständniserklärung.
Ich habe von diesen Informationen Kenntnis genommen und meine Tochter | meinen Sohn entsprechend informiert. Dies bestätige ich im weiteren Verlauf des Anmeldebogens.
Da es sich um eine Freizeit mit Halbpension und Lunchpaket handelt, sind die Teilnehmer meist gut versorgt. Dennoch bietet sich hin und wieder die Gelegenheit für Einkäufe an einem Kiosk oder Supermarkt. Weiterhin kann man evtl. Sportangebote hinzubuchen oder bei Ausflügen etwas ausgeben wollen. EC Maestro / Visa Karten sind problemlos einsetzbar. Eine Aufbewahrung des Taschengeldes durch Mitarbeiter ist nicht vorgesehen.
Träger der Maßnahme ist die Ev. ref. Kirchengemeinde Hilchenbach in Kooperation mit dem Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein
Da es sich um eine Kooperation mit dem Kirchenkreis Si-Wi dem CVJM, dem EGV und der FeG Hilchenbach handelt ist es eine Kooperation in der Durchführung aber aus organisatorischen und Versicherungsteschnichen Gründen braucht es einen Träger der Maßnahme.
Da es sich um eine qualifizierte Auslandsfreizeit handelt ist das Vortreffen Bestandteil der Freizeit. Somit sollte jeder Teilnehmer beim Vortreffen dabei sein. Herzlichen Dank.
Wir bitten an dieser Stelle herzlich darum, das Recht am eigenen Bild zu beachten. Das bedeutet:
Ein Bild wird aufgenommen und ist dank Smartphone und Internet – sofort weit verbreitet, versendet, hochgeladen oder gar manipuliert. Genau davor schützt das Recht am eigenen Bild. Du darfst also nicht ohne Zustimmung Bilder oder Videos von Personen verbreiten, manipulieren oder versenden.
Jeder soll selbst darüber entscheiden können, ob und wie das eigene Bildnis öffentlich dargestellt wird. Bei dem Recht am eigenen Bild handelt es sich um das wichtigste besondere Persönlichkeitsrecht. Es ist spezialgesetzlich geregelt. Das genannte Gesetz verbietet es, Bilder auf denen jemand als Person zu erkennen ist, ohne Erlaubnis der abgelichteten Person zu verbreiten, wozu auch das Hochladen im Internet (social Media, WhatssApp etc.)
gehört. Wir bitten dies dringend zu beachten. Danke.
Leider haben wir keine ausgebildete I-Kraft dabei, daher ist eine teilnahme so nicht möglich. Unter Umständen und nach Rücksprache können wir aber über eine Lösung nachdenken. Bitte melde dich dazu bei der Leitung.